Krankenversicherung

Krankenversicherung: Grundlagen und umfassender Ratgeber für Verbraucher

Krankenversicherung-Ratgeber: 2024

Die Welt der Krankenversicherung ist komplex, vielschichtig und für den durchschnittlichen Verbraucher oft undurchsichtig. In einer Ära, in der der Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung von zunehmender Bedeutung ist, erweist es sich als unerlässlich, die Grundlagen der Krankenversicherung zu beherrschen. Unser umfassender Ratgeber dient als unentbehrlicher Kompass in diesem versicherungstechnischen Labyrinth, um Verbrauchern nicht nur Klarheit zu verschaffen, sondern auch die erforderlichen Werkzeuge an die Hand zu geben, um fundierte Entscheidungen für ihre individuelle Gesundheitsvorsorge zu treffen.

Von den unterschiedlichen Versicherungsarten und bis hin zu den Leistungsumfängen bieten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die Welt der Krankenversicherung. Dieser Ratgeber ist somit nicht nur für diejenigen relevant, die bereits in den Tiefen der Policen und Verträge stecken, sondern auch für jene, die noch vor der Entscheidung stehen, welcher Weg der richtige für ihre persönlichen Bedürfnisse ist.

 

Grundlegendes zum Thema Krankenversicherung in Deutschland

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt für alle Einwohner und ist im § 193 VVG geregelt. Rund 87 % der Bevölkerung, das entspricht etwa 70 Millionen Menschen, sind mit Stand 2023 Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Anders als in einigen anderen Ländern, beispielsweise Großbritannien, Schweden oder Italien, wird die Gesundheitsversorgung hier jedoch nicht allein durch die Regierung oder den Staat sichergestellt. Stattdessen folgt Deutschland bei den Krankenkassen dem Prinzip der Selbstverwaltung.

Das bedeutet, dass der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen festlegt, vor allem im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die eigentliche Organisation und Verantwortung für die Gesundheitsversorgung liegen jedoch in den Händen der Träger des Gesundheitswesens, die sich eigenständig organisieren. Hierbei spielen die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eine zentrale Rolle.

Diese Einrichtungen der Selbstverwaltung agieren als hoheitlich handelnde Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die gesetzlichen Krankenkassen schließen Verträge mit den Leistungserbringern, ziehen die Beiträge von ihren Mitgliedern und den Arbeitgebern ein und regeln die Vergütung der erbrachten Leistungen. Dieser eigenverantwortliche Ansatz gewährleistet eine effiziente und bürgernahe Gesundheitsversorgung in Deutschland.

 

Das „Solidaritäts-Prinzip“ der gesetzlichen Krankenversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland gilt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte „Solidaritäts-Prinzip“. Dies bedeutet, dass alle gesetzlich Versicherten den gleichen Versorgungsanspruch haben, wenn sie krank werden – egal, wie viel sie jeden Monat in ihre Versicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich allein nach ihrem Einkommen.

Nach diesem „Solidaritätsprinzip“ der GKV zahlen also gut Verdienende mehr ein als Ärmere, Gesunde gleich viel wie Kranke. Auf diese Weise tragen alle Versicherten gemeinsam das persönliche Risiko des Verdienstausfalls und die Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zunächst einmal gleich. Er beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens – allerdings nur bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Von den 14,6 % zahlen Arbeitgeber und Versicherte jeweils 7,3 %. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben, wenn die Mitgliedsbeiträge und sonstige Mittel nicht ausreichen, die Kosten zu decken.

 

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Wer ist versichert?

Grundsätzlich unterliegen gemäß § 5 SGB V alle Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen eine bestimmte Summe, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, nicht übersteigt, der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Regelung gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern erstreckt sich auch auf freiberuflich tätige Künstler und Publizisten, Studierende, Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner.

Zusätzlich sind Ehepartner und Kinder kostenfrei in der GKV mitversichert, solange sie über kein oder lediglich ein geringes eigenes Einkommen verfügen. Dies ist im § 10 SGB V geregelt. Bei Kindern gibt es eine Altersgrenze, die jedoch davon abhängt, ob das Kind noch eine schulische Ausbildung durchläuft oder bereits eine berufliche Ausbildung absolviert. Kinder mit einer Behinderung, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, können dauerhaft durch ihre Eltern in der Krankenversicherung mitversichert bleiben.

Diese umfassende Regelung gewährleistet eine breite Abdeckung verschiedener Bevölkerungsgruppen und sichert somit eine umfassende Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Welche Leistungen bezahlt die Kasse und wofür müssen die Bürger selbst zahlen?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind größtenteils systemweit vorgeschrieben und entsprechend klar definiert. Der Paragraph 12 SGB V definiert das sog. „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Das bedeutet, dass die Leistungen, die die Ärzte erbringen und die Krankenkassen bewilligen generell wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Sollten Leistungen unwirtschaftlich (zu teuer) sein, dürfen die Ärzte diese nicht erbringen und die Krankenkassen nicht bewilligen. Der Leistungskatalog umfasst unter anderem die Behandlung durch Haus- und Fachärzte oder Psychotherapeuten, Krankenhausaufenthalte sowie unter bestimmten Bedingungen auch Rehabilitationsmaßnahmen.

Diese so genannten Regelleistungen schließen auch Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, notwendige Impfungen (ausgenommen Reiseimpfungen) sowie medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und rund um die Geburt ein.

Verschreibungspflichtige Medikamente werden in den meisten Fällen von den Krankenkassen übernommen, mit nur wenigen Ausnahmen. Ebenso werden sogenannte Heilmittel wie Physiotherapie oder Sprachtherapie sowie medizinische Hilfsmittel (in einfacher Ausführung) wie Prothesen oder Hörgeräte teilweise bezahlt, sofern sie medizinisch begründet und von einem Arzt verschrieben wurden. Die Nutzung dieser Hilfsmittel erfordert zudem eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung, die je nach Medikamentenpreis zwischen fünf und zehn Euro variiert. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.

Zu den Regelleistungen gehören auch zahnärztliche Kontrolluntersuchungen sowie zahnärztliche Behandlungen für Zahn-, Zahnfleisch- und kieferorthopädische Maßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen festgelegten Zuschuss für Zahnersatz. Vor Beginn einer Versorgung mit Zahnersatz erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der der Krankenkasse vorgelegt wird. Die Kasse entscheidet auf Grundlage dieses Plans, welche Kosten sie übernimmt, und ermöglicht somit eine klare Abschätzung des Eigenanteils.

Über die im Leistungskatalog enthaltenen Standardleistungen hinausgehende Wünsche, wie beispielsweise Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder spezielle zahnärztliche Maßnahmen, müssen privat finanziert werden. Für einige dieser Zusatzleistungen können individuell zusätzliche private Versicherungen abgeschlossen werden. Da die Erstattungsregelungen für bestimmte Leistungen zwischen den Krankenkassen variieren können, ist es ratsam, im Zweifelsfall vorher nachzufragen.

 

Es ist zu betonen, dass sämtliche Leistungserbringer in der Regel die im GKV-Katalog enthaltenen Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Das bedeutet, dass Sie sich nicht selbst um die Bezahlung kümmern müssen, mit Ausnahme von eventuellen Zuzahlungen.

 

Macht es Sinn, sogenannte „Zusatzversicherungen“ abzuschließen?

Es kann sinnvoll sein, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Zusatzversicherungen abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine grundlegende Absicherung, jedoch gibt es Bereiche, in denen sie nur eingeschränkt oder gar nicht greift. Zusatzversicherungen können in solchen Fällen eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Eine häufig gewählte Zusatzversicherung ist die Zahnzusatzversicherung. Die GKV übernimmt in der Regel lediglich einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Eine Zusatzversicherung für Zähne ermöglicht es, die finanzielle Belastung bei Zahnarztkosten zu reduzieren und bietet oft auch Leistungen für professionelle Zahnreinigungen.

Des Weiteren bieten Krankenzusatzversicherungen die Möglichkeit, sich in bestimmten medizinischen Bereichen wie Heilpraktiker-Behandlungen, Sehhilfen oder alternative Therapieverfahren besser abzusichern. Wer beispielsweise regelmäßig naturheilkundliche Behandlungen in Anspruch nimmt, kann von einer entsprechenden Zusatzversicherung profitieren.

Im Krankenhausbereich bieten Krankentagegeld- oder Krankenhauszusatzversicherungen finanzielle Unterstützung, indem sie dem Versicherten eine tägliche Geldleistung oder Pauschale während eines Krankenhausaufenthalts gewähren. Dies kann dazu dienen, Zusatzkosten wie Unterbringung im Einzelzimmer oder andere persönliche Bedürfnisse zu decken.

Es ist jedoch wichtig, vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten zu prüfen. Eine sorgfältige Auswahl und Abwägung der verschiedenen Angebote sind hier anzuraten, um eine passgenaue Absicherung zu gewährleisten. Zudem sollte beachtet werden, dass Zusatzversicherungen individuelle Gesundheitsprüfungen beinhalten können, die die Annahme beeinflussen können.

 

Entscheidend: Die „richtige“ Wahl der Krankenkasse

Die Auswahl der gesetzlichen Krankenkasse steht Ihnen frei, und grundsätzlich bieten alle Kassen einen umfassenden Katalog medizinischer Pflichtleistungen (Regelleistungen) an. Dieser Standard umfasst die gleichen Leistungen, unabhängig von der gewählten Krankenkasse. Einige Kassen gehen jedoch über diese Grundversorgung hinaus und übernehmen zusätzliche Kosten, beispielsweise für Reiseimpfungen oder die Teilnahme an speziellen Sport- und Bewegungsprogrammen. Andere wiederum belohnen ihre Mitglieder mit Beitragsrückzahlungen oder Bonusprogrammen, wenn diese an Präventionskursen teilnehmen oder empfohlene Impfungen durchführen lassen.
Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und nicht verpflichtend sind, werden als „Satzungsleistungen“ bezeichnet.

Bei der Wahl einer Krankenkasse lohnt es sich auch, einen Blick auf die Höhe der erhobenen Zusatzbeiträge zu werfen, da hier Unterschiede zwischen den Kassen bestehen können. Besonders für chronisch kranke und behinderte Menschen ist es von Bedeutung zu wissen, mit welchen Leistungserbringern die eigene Krankenkasse Verträge zur Sicherstellung ihrer Versorgung abgeschlossen hat. Eine sorgfältige Prüfung dieser Faktoren ermöglicht es, die für die individuellen Bedürfnisse am besten geeignete Krankenkasse auszuwählen.

 

Kann die Krankenkasse gewechselt werden?

Ein Wechsel der Krankenkasse ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Nach erfolgtem Wechsel besteht in der Regel die Verpflichtung, für mindestens 12 Monate bei der neuen Krankenkasse zu verbleiben, bevor ein erneuter Wechsel in Betracht gezogen werden kann.

Es sei denn, die Krankenkasse erhöht im Verlauf dieser 12 Monate ihre Beiträge, was eine vorzeitige Kündigung des Vertrags unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist ermöglicht. Diese Regelung gewährleistet Flexibilität für Versicherte, ermöglicht aber gleichzeitig eine gewisse Stabilität im Krankenkassenzugehörigkeitszeitraum.

 

Gesetzliche und private Krankenversicherung: Die Abgrenzung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) repräsentieren zwei unterschiedliche Systeme der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Diese Systeme unterscheiden sich in verschiedenen Schlüsselaspekten, darunter das Beitragssystem, der Leistungsumfang, die Beitragshöhe, Zugangsvoraussetzungen und die Flexibilität. Die PKV richtet sich in erster Linie an spezifische Personengruppen wie Selbständige, Beamte oder gutverdienende Angestellte und bietet diesen die Möglichkeit einer individuell gestalteten Absicherung im Krankheitsfall.

Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die maßgeblichen Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungssystemen:

 

Das Beitragssystem

GKV: Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen der Versicherten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge, wobei die Beiträge einkommensabhängig sind.
PKV: In der privaten Krankenversicherung hängen die Beiträge von verschiedenen Faktoren ab, wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang. Die Beitragshöhe wird individuell vereinbart.

Der Leistungsumfang

GKV: Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen festgelegten Leistungskatalog, der für alle Versicherten verbindlich ist. Dieser umfasst die medizinische Grundversorgung und notwendige Behandlungen.
PKV: Die private Krankenversicherung ermöglicht eine individuelle Gestaltung des Leistungsumfangs. Versicherte können Tarife mit unterschiedlichen Leistungen wählen, je nach ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten.

Die Beitragshöhe

GKV: Die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen und ist daher einkommensabhängig. Es gibt einen festgelegten Beitragssatz, der regelmäßig angepasst wird. Diese werden durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt.
PKV: Die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung ist individuell vereinbart und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des gewählten Leistungsumfangs und des Gesundheitszustands.

Zugangsvoraussetzungen

GKV: Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz oder Beschäftigung in Deutschland obligatorisch. Der Zugang ist unabhängig vom Einkommen und Gesundheitszustand.
PKV: Die private Krankenversicherung steht bestimmten Personengruppen offen, wie Selbständigen, Beamten oder gutverdienenden Angestellten. Angestellte müssen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen, um sich privat versichern zu dürfen. Die JAEG wird jährlich angepasst. Der Eintritt ist vom Gesundheitszustand abhängig, und Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.

Flexibilität

GKV: Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine hohe Solidarität, aber weniger individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Die Leistungen sind für alle Versicherten weitgehend gleich.
PKV: Die private Krankenversicherung ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Auswahl von Leistungen und Zusatzversicherungen. Versicherte können ihren Versicherungsschutz individuell anpassen.
Insgesamt spiegeln diese Unterschiede die unterschiedlichen Ansätze der beiden Systeme wider, wobei die gesetzliche Krankenversicherung auf Solidarität und flächendeckender Versorgung basiert, während die private Krankenversicherung stärker auf Individualität und Wahlmöglichkeiten setzt.

 

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